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Eine kurze Analyse der Senkung des chinesischen Exportsteuerrückerstattungssatzes für Photovoltaik

Nov 18, 2024 Eine Nachricht hinterlassen

 
Eine kurze Analyse der Senkung des chinesischen Exportsteuerrückerstattungssatzes für Photovoltaik

 

Ankündigung zur Anpassung der Ausfuhrsteuerrückvergütungspolitik
 

 

Bekanntmachung Nr. 15 von 2024 des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung Chinas

Hiermit erfolgt die folgende Ankündigung zur Anpassung der Ausfuhrsteuerrückerstattungspolitik für Aluminium und andere Produkte:

1. Abschaffung der Exportsteuerrückerstattung für Aluminium, Kupfer sowie chemisch veränderte tierische, pflanzliche oder mikrobielle Öle, Fette und andere Produkte. Die spezifische Produktliste finden Sie in Anhang 1.

2. Reduzieren Sie den Exportsteuerrückerstattungssatz für einige Fertigöle, Photovoltaik, Batterien und einige nichtmetallische Mineralprodukte von 13 % auf 9 %. Die spezifische Produktliste finden Sie in Anhang 2.

3. Diese Ankündigung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. Der für die in dieser Ankündigung aufgeführten Produkte geltende Ausfuhrsteuerrückerstattungssatz wird durch das auf dem Ausfuhrwarendeklarationsformular angegebene Ausfuhrdatum bestimmt.

Diese Ankündigung erfolgt hiermit.

 

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Die Anpassung der Steuerrückerstattungspolitik wird dazu beitragen, den Preis der Industriekette zu senken und die Durchdringung neuer Technologien in der Branche zu beschleunigen.

Das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung haben die „Ankündigung zur Anpassung der Exportsteuerrückerstattungspolitik“ herausgegeben und vorschlagen, den Exportsteuerrückerstattungssatz für Photovoltaikzellen und -module ab dem 1. Dezember 2024 von 13 % auf 9 % zu senken.

 

1. Die Kosten für den Export von Zellen/Modulen sind gestiegen, was die Preise in die Höhe treibt.

 

Der Rückerstattungssatz für die Exportsteuer wurde von zuvor 13 % auf 9 % gesenkt, was voraussichtlich von den nachgelagerten Unternehmen getragen wird, was die Kosten für den Export von Zellen/Modulen um etwa 4 % in die Höhe treibt. Gemäß dem aktuellen Preis inklusive Steuern für Module von etwa 0,7 Yuan/W könnte die Änderung den Preis für Exportmodule um etwa 0,7/1,13*4 %≈{{ ansteigen lassen. 11}}.02~0,03 Yuan/W. Darüber hinaus wird eine Preiserhöhung auch dazu beitragen, den inländischen Handelsschutz im Ausland nicht zu stärken.

 

2. Beschleunigen Sie die Umstrukturierung der Branche und forcieren Sie den technologischen Fortschritt.

 

Der Anstieg der Exportproduktkosten hat die Preise in die Höhe getrieben und die Fähigkeit der Komponentenhersteller, Produkte in Überseekanälen zu verkaufen, insbesondere ihre Premiumfähigkeit, weiter auf die Probe gestellt. Darüber hinaus hat sich die Kostenkurve in der gesamten Branche einheitlich nach oben bewegt, was sie dazu veranlasst hat, den technologischen Fortschritt zu beschleunigen, und die Nachfrage nach Kostensenkung und Effizienzsteigerung ist dringlicher geworden, und es wird erwartet, dass neue Technologien die Marktdurchdringung beschleunigen werden.

 

3. Negative Faktoren dürften kaum marginale Auswirkungen haben. Negative Auswirkungen werden unterteilt in:

(a) Nachfrage: Die Komponentenpreise sind bereits niedrig, selbst wenn sie gegenüber dem aktuellen RMB 0,7/W um 4 % nach oben revidiert werden, wird dies kaum Auswirkungen auf die Terminalnachfrage haben, kann aber aufgrund dessen die nachgelagerten Waren stimulieren „Kaufe teuer und kaufe nicht günstig“;

(b) Inländischer Wettbewerb: Dies kann Außenhandelsunternehmen dazu zwingen, in den Inlandsmarkt einzutreten und den Branchenwettbewerb intensivieren, aber der inländische Photovoltaikmarkt ist zu einem der wettbewerbsintensivsten Photovoltaikmärkte der Welt geworden. Auch wenn die Angebotsmarge leicht steigt, dürften die marginalen Auswirkungen des Branchenwettbewerbs begrenzt sein.

 

4. Seit der zweiten Jahreshälfte hat die Branche verschiedene Methoden zur Angebotsreform vorgeschlagen, wie etwa Produktionsbeschränkungen und Preisbeschränkungen, und es wurden auch politische Anpassungen bei Exportsteuerrückerstattungen diskutiert. Wir glauben, dass die Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Photovoltaikunternehmen überhaupt keine Steuerrückerstattungen erfordert. Die Senkung des Exportsteuerrückerstattungssatzes ist eine weitere Erweiterung dieser Reihe von Kombinationsmaßnahmen zur Angebotsreform, die voraussichtlich die angebotsseitige Freigabe beschleunigen wird.

 

Einerseits entspricht die Senkung des Steuerrückerstattungssatzes einer Erhöhung der Inlandskosten um 4 % (der aktuelle Preis entspricht etwa 3 Cent/W), wodurch sich der Kostenunterschied zwischen inländischer und ausländischer Produktionskapazität vergrößert, was für führende Unternehmen von Vorteil ist mit Kapazitäten für den Fabrikbau im Ausland;

 

Andererseits verfügen führende Unternehmen mit Produktmarkenvorteilen über stärkere Fähigkeiten zur Preisanpassung und es wird erwartet, dass sie die Auswirkungen der Senkung des Steuerrückerstattungssatzes schneller und vollständiger an die nachgelagerten Unternehmen weitergeben, wodurch sich der Gewinnvorteil im Vergleich zu Zweit- und Drittunternehmen weiter vergrößert -Tier-Unternehmen.

 

5. Aus dem kurzfristigen Bericht geht hervor, dass das Gewinnniveau einiger Auslandsaufträge mit vereinbarten Preisen zwar schrittweise von diesem Vorfall betroffen sein kann, die Auswirkungen jedoch begrenzt sind, da die Branche diesbezüglich bestimmte Erwartungen hat. Ein führendes Unternehmen berichtete, dass die Auswirkungen der Senkung des Steuerrückerstattungssatzes bereits bei der Angebotserstellung berücksichtigt worden seien. Da sich gleichzeitig der Angebots- und Nachfragestatus der Auslandsnachfrage, die stark von chinesischen Unternehmen abhängt, nicht geändert hat, wird erwartet, dass die Senkung des Steuerrückerstattungssatzes zu einem Anstieg der Exportpreise für Komponenten führen wird.

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